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Freiwillige Feuerwehr Sprendlingen - Blaulicht und Martinshorn
Sondersignal
Geschrieben von: Mauritz Stich   
Mittwoch, 20. Februar 2008 um 23:54 Uhr

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Themen 

Die Feuerwehr rückt aus - Muss es immer dieser Krach sein ?!



Gerade sind Sie endlich eingeschlafen... Plötzlich schrecken Sie hoch und sind wieder hellwach!
Ohrenbetäubend klingt ein Martinshorn der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes in Ihren Ohren...
Hört sich an, als würde das Fahrzeug gerade durch Ihr Schlafzimmer fahren.


Mal ehrlich: Was denken Sie in dieser Minute?
Vielleicht: " Was soll dieser unmenschliche Krach mitten in der Nacht?!"

Das ist vermutlich noch sehr milde ausgedrückt!
Aus eigener Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass es sogar Mitbürger gibt, die uns den Vogel zeigen, wenn wir mit Blaulicht und Martinshorn an Ihnen vorbeifahren....das glauben Sie nicht.


Leider eine Tatsache.
Frei nach dem Motto: "Die Feuerwehr hat sie nicht mehr alle! Die haben nichts besseres zu tun, als mit einem Höllenlärm durch die Straßen zu fahren und brave Bürger zu ärgern!".

Nun aber mal im Ernst:
Haben Sie sich im selben Atemzug schon einmal gefragt, warum wir das tun?
Nein?

Hier für Sie eine Erklärung:


Die Feuerwehr und auch alle anderen Organisationen wie Polizei, THW und Rettungsdienst genießen in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderstatus.
Zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben haben sie eine Bevorrechtigung vor anderen Verkehrsteilnehmern!
Um diese Bevorrechtigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Fahrer Blaulicht und Sondersignal einschalten.
Denn er hat dieses Recht nur, wenn beide Warneinrichtungen eingeschaltet sind, also blaues Licht und Sondersignal.

So steht es im §35 und §38 der Straßenverkehrsordnung.

Trotzdem trägt der Fahrer ein immens hohes Risiko und wird im Falle eines Unfalles in 90 % der Fälle mit zur Verantwortung gezogen! Wenn man sich überlegt, dass die Einsatzkräfte ehrenamtlich unterwegs sind, verlangt man ein hier ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Schaltet der Fahrer nun also sein Sondersignal aus, hätte er von diesem Moment an keinerlei Sonderrechte mehr!
Käme es im Falle eines Unfalles zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, würde er (der Fahrer mit Fahrzeug) im Extremfall wie ein normales Fahrzeug behandelt, welches am Straßenverkehr teilnimmt.


Man kann sehr oft beobachten, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen ihr Sondersignal mehrfach während der Alarmfahrt abschalten und es erst

50 bis 100 Meter vor der Straßenkreuzung wieder einschalten.
Sie als Verkehrsteilnehmer haben dann gar keine Chance sich darauf einzurichten aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt und können in der Kürze der Zeit nicht zügig freie Bahn schaffen um das Fahrzeug passieren zu lassen.

Darum eine Bitte an Sie:

Denken Sie daran, wenn Sie wieder einmal nachts geweckt werden, dass auch die Feuerwehrleute 10 Minuten vorher noch in Ihren Betten gelegen und geschlafen haben !

Erinnern Sie sich, dass der Fahrer dieses Einsatzfahrzeuges teilweise ehrenamtlich und unentgeldlich unterwegs ist und ein hohes Maß an Verantwortung trägt, um rechtzeitig am Einsatzort zu sein !

Versuchen Sie sich vorzustellen, dass für den, der in eine Notlage geraten ist und auf die Feuerwehr wartet, die Minuten bis zum Eintreffen der Fahrzeuge wie Stunden vergehen !

Glauben Sie nicht, dass Sie als in Not geratener Bürger als erstes fragen würden, weshalb die Feuerwehr denn so lange gebraucht hat ?



Wir hoffen, dass Sie nie in die Lage geraten einmal die Feuerwehr rufen zu müssen!
Aber bedenken Sie, dass wir auf dem Weg zu Ihnen andere Bürger aus Ihrem Schlaf reißen, die sich ähnlich darüber ärgern werden, wie es hier Anfangs geschildert wurde.


Ihre Freiwillige Feuerwehr Sprendlingen
24 Stunden für Sie erreichbar an 365 Tagen im Jahr

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 14. Juni 2009 um 18:03 Uhr
 
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