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Freiwillige Feuerwehr Sprendlingen - Notarztzubringer
Notarztzubringer
Geschrieben von: Mauritz Stich   
Mittwoch, 20. Februar 2008 um 23:33 Uhr

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Themen

Notarztzubringer 


Was ist das ? Und was hat die Feuerwehr damit zu tun ?


In vielen Einsatzberichten haben Sie sicherlich schon mal gelesen, dass die Feuerwehr sogenannte Notarztzubringer stellt.

Jetzt fragen Sie sich, was ist das denn eigentlich?
Wir versuchen es mal zu erklären:

In Hessen bedient man sich bei der Versorgung der Notfälle des Rettungsdienstes dem sogenannten Rendezvoussystem. Der überwiegende Teil der Notfälle wird von einem Rettungswagen, kurz RTW genannt, welcher mit Rettungssanitätern und Rettungsassistenten besetzt ist, abgewickelt.
Diese sind speziell für die Notfallversorgung optimal ausgebildet und fahren in den allermeisten Fällen alleine an die Einsatzstelle.
Lebensbedrohliche Notfälle, wie Herzinfarkt oder Bewusstlosigkeit, machen jedoch die Anwesenheit eines Notarztes erforderlich.

Dieser kommt in einem zweiten Fahrzeug, Notarzteinsatzfahrzug (kurz NEF) genannt, hinzu. Er wird entweder aufgrund des eingegangenen Notrufes sofort mitalarmiert oder kommt später nach.
Der Vorteil liegt darin, dass nach einer erfolgten Versorgung eines Patienten durch den Notarzt, dieser für weitere Einsätze zur Verfügung steht und unabhängig vom Rettungswagen eingesetzt werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Notarzt zur Einsatzstelle gelangen kann:
Einmal bodengebunden mit dem Notarzteinsatzfahrzeug, (NEF) oder mit einem Rettungshubschrauber, kurz RTH genannt.

Welcher Notarzt an die Einsatzstelle kommt, ist abhängig von der Schnelligkeit mit der er verfügbar ist oder aber auch besondere Gegebenheiten an der Einsatzstelle. Ebenso éntscheiden auch bestimmte Verletzungsmuster eines Unfallopfers darüber, ob einem RTH der Vorzug gegeben wird.

Da ein Hubschrauber nicht überall landen kann, kommen nur ausgewählte Plätze in Betracht.

Sportplätze oder größere freie Flächen, wie z.B. der Hof einer Feuerwache, erlauben es dem Hubschrauber zu landen.
Hier wird der Landeplatz ausgewählt, der dem Einsatzort am nächsten ist.
Und hier kommt nun die Feuerwehr ins Spiel!

Mit dem Alarmieren des Hubschraubers wird parallel bereits der Landeplatz bestimmt, wobei hier der Pilot des Hubschraubers die Entscheidung trifft, wo er landet. Falls erforderlich wird dann die Feuerwehr ebenfalls mitalarmiert. Diese fährt dann mit Sonderrechten, d.h. mit Blaulicht und Martinshorn zum Landeplatz des Hubschraubers, nimmt dort die Besatzung des Hubschraubers auf und bringt sie an den Ort des Notfalls.
Prinzipiell füllt die Feuerwehr die Lücke zwischen dem Landeplatz und dem Ort des Notfalls als Zubringer aus.

Wenn entschieden wurde, ob der Patient bodengebunden mit einem RTW in ein Krankenhaus gebracht wird, bringt die Feuerwehr die Besatzung zurück an den Hubschrauber, während der Notarzt den Rettungswagen begleitet, um dem Patient optimal zu versorgen.
Der Hubschrauber verlässt den Landeplatz, um dem Notarzt in die Zielklinik zu folgen und ihn dort wieder an Bord zu nehmen.

 

Sollte die Verletzung des Patienten einen Transport in eine weiter entfernte Klinik erforderlich machen oder kann der Patient nicht mit einem RTW transportiert werden (z.B. bei Wirbelsäulenverletzungen), dann bringt man ihn zunächst mit dem RTW an die Landestelle des Hubschraubers.
Dort wird der Patient dann umgelagert und mit dem RTH in die parallel ausgewählte Klinik geflogen.

 

Hier noch einige Links zum Thema Rettungshubschrauber:

 

  RTH Christoph 2
  
RTH Christoph Reichelsheim
  
RTH Christoph 77  

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 14. Juni 2009 um 18:03 Uhr
 
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